1. Gel­tung der Bedin­gun­gen und anwend­ba­res Recht

a) Die Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen des Lie­fe­ran­ten erfol­gen aus­schließ­lich auf­grund unse­rer Ein­kaufs­be­din­gun­gen und unter­lie­gen deut­schem Recht und den in Deutsch­land anwend­ba­ren Regeln der EG. Das UN-Kauf­recht ist nicht anwend­bar. Die­se Rege­lung gilt somit auch für alle künf­ti­gen Geschäfts­be­zie­hun­gen, auch wenn die­se nicht noch­mals aus­drück­lich ver­ein­bart wer­den. Spä­tes­tens mit der Lie­fe­rung der Ware oder Leis­tung gel­ten die­se Bedin­gun­gen als ange­nom­men. Gegen­be­stä­ti­gung bzw. Lie­fe­run­gen unter Hin­weis auf sei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen bzw. Ver­kaufs­be­din­gun­gen wird hier­mit widersprochen.

b) Abwei­chun­gen von die­sen Ein­kaufs­be­din­gun­gen sind nur wirk­sam, wenn sie von uns aus­drück­lich bestä­tigt sind.

2. Qua­li­täts­stan­dard – Ein­hal­tung von DIN-Normen
Lie­fe­run­gen an uns sind nur dann man­gel­frei, wenn die Fer­ti­gungs­to­le­ranz der ein­zel­nen Sachen der DIN 7715 Teil 5 P2 ent­spre­chen, soweit nicht etwas ande­res aus­drück­lich schrift­lich ver­ein­bart wur­de. Eben­so sind nur Lie­fe­run­gen auf sog. Euro­palet­ten mit einer Höhe von max. 1,8 m incl. Palet­te mangelfrei.

3. Bestä­ti­gun­gen

a) Jeder Auf­trag ist inner­halb von 5 Werk­ta­gen vom Lie­fe­ran­ten schrift­lich zu bestä­ti­gen. Folgt bei lau­fen­den Geschäfts­be­zie­hun­gen eine Ableh­nung bin­nen 5 Werk­ta­gen nach Zugang nicht, so gilt die Bestel­lung als angenommen.

b) Ohne unse­re schrift­li­che Bestä­ti­gung dür­fen Rech­te und Pflich­ten aus dem Ver­trag nicht auf Drit­te über­tra­gen wer­den, ins­be­son­de­re sind For­de­rungs­ab­tre­tun­gen ausgeschlossen.

4. Prei­se

a) Beab­sich­tig­te Preis­er­hö­hun­gen sind mit einer Frist von min­des­tens 3 Mona­ten anzu­kün­di­gen und zu begründen.

b) Hat der Lie­fe­rant vor oder nach Bestel­lungs­ein­gang sei­ne Prei­se ermä­ßigt, die sind die­se Prei­se maß­ge­bend sofern die Ware noch nicht beim Emp­fän­ger ein­ge­trof­fen ist.

5. Lie­fe­rung und Gefahr

Die bestell­te Ware ist ent­spre­chend der Spe­zi­fi­ka­ti­on in der Bestel­lung an die ange­ge­be­ne Lie­fer­adres­se zu sen­den. Die Ware reist auf Gefahr des Lie­fe­ran­ten. Die Lie­fe­rung erfolgt frei Haus.

6. Auf­trags­ab­wick­lung

a) Jede Lie­fe­rung ist ein Lie­fer­schein, der klei­ne Preis­an­ga­ben ent­hal­ten darf, bei­zu­fü­gen. In dem wegen der Bestel­lung geführ­ten Schrift­wech­sel und in allen Formularen/Rechnungen sind die Auf­trags­num­mer der Pro­duk­te, das Auf­trags­da­tum und die Tro­cken­Bad- Arti­kel­num­mer der Pro­duk­te anzu­ge­ben. Fer­ner müs­sen Rech­nun­gen und Lie­fer­schei­ne Anga­ben über Ver­sand­tag und ‑art, Anzahl der Pack­stü­cke, Palet­ten und Kon­di­tio­nen ent­hal­ten. Wer­den Teil­lie­fe­run­gen berech­net, ist dar­auf hinzuweisen.

b) Durch Abwei­chun­gen von vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen ver­ur­sach­te Mehr­kos­ten und Schä­den trägt der Lieferant.

c) Waren­an­nah­me: Mon­tag bis Frei­tag 07:00–15:00 Uhr – Anlie­fe­run­gen von mehr als 4 Palet­ten sind min­des­tens 2 Werk­ta­ge vor­ab zu avisieren.

7. Teil­leis­tung – Ableh­nung der Nachlieferung

Bei nicht frist­ge­rech­ter, nicht voll­stän­di­ger oder nicht man­gel­frei­er Lie­fe­rung sind wir berech­tigt, nach erfolg­lo­ser Frist­set­zung, die Nach­lie­fe­rung nicht oder nicht man­gel­frei­er abzu­leh­nen. Ist ein fixer Lie­fer­ter­min oder ein fixer Lie­fer­zeit­raum ver­ein­bart, ist die Frist­set­zung entbehrlich.

8. Unter­la­gen, Zeich­nun­gen, Model­le, Filme

Alle mit unse­rem Auf­trag dem Lie­fe­ran­ten zur Ver­fü­gung gestell­ten Zeich­nun­gen, Unter­la­gen, Model­le und Fil­me bleibt unser Eigen­tum und sind dem Ange­bot wie­der bei­zu­fü­gen. Sie dür­fen weder wei­ter­ver­wen­det noch Drit­ten zugäng­lich gemacht werden.
Der Lie­fe­rant hat uns auf Ver­lan­gen alle sei­ne Plä­ne, Kon­struk­ti­ons­zeich­nun­gen, Berech­nun­gen usw. in drei­fa­cher Aus­fer­ti­gung zur Ein­sicht und Geneh­mi­gung vor­zu­le­gen. Wir dür­fen die­se Unter­la­gen ohne Zustim­mun­gen des Lie­fe­ran­ten Drit­ten nicht zugäng­lich machen. In unse­rem Auf­trag gefer­tig­te Model­le und Fil­me gehen jedoch in unser Eigen­tum über. Sie sind sorg­fäl­tig bis auf Abruf für uns zu lagern uns als frem­des Eigen­tum zu ver­si­chern. Ein Zug­rück­hal­tungs­recht besteht inso­weit nicht.

9. Zah­lung und Skontierung

Bei der Bezah­lung von Lie­fer­kan­ten­rech­nun­gen bin­nen 14 Tagen ab Zugang ist ein Skon­to­ab­zug von 3% zuläs­sig. Ansons­ten sind Rech­nun­gen bin­nen 30 Tagen ab Zugang rein net­to zu bezah­len. Ansons­ten gemäß Konsilagervereinbarung.

10. Ver­rech­nungs­klau­sel

Eine Ver­rech­nung bei Gegen­ge­schäf­ten behal­ten wir uns vor.

11. Lie­fer­frist­über­schrei­tung

Wird ein Lie­fer­ter­min trotz Erin­ne­rung über­schrit­ten, sind wir nach Ablauf einer Frist von 2 Wochen berech­tigt vom Kauf­ver­trag zurück­tre­ten und Scha­den­er­satz zu ver­lan­gen. Die gesetz­li­chen Regeln des BGB/HGB über das Fix­ge­schäft blei­ben unberührt.

12. Eigen­tums­vor­be­halt

Die Tro­cken­Bad akzep­tiert kei­nen ver­län­ger­ten oder erwei­ter­ten Eigen­tums­vor­be­halt an den gelie­fer­ten Waren.

13. Geschäfts­ge­heim­nis­se – Ver­schrot­tung feh­ler­haf­ter Ware

Unse­re Bestel­lun­gen und alle damit zusam­men­hän­gen­den kauf­män­ni­schen und tech­ni­schen Ein­zel­hei­ten sind vom Lie­fe­ran­ten als Geschäfts­ge­heim­nis zu behan­deln. Auf die Geschäf­te mit uns darf der Lie­fe­rant nur hin­wei­sen, wenn wir uns damit schrift­lich ein­ver­stan­den erklärt haben. Wir behal­ten uns vor, an uns gelie­fer­te feh­ler­haf­te Ware, soll­ten wir sie schon be- oder ver­ar­bei­tet haben bei uns zu verschrotten.

14. Gewähr­leis­tung

a) Der Lie­fe­rant über­nimmt die Gewähr dafür, dass die gelie­fer­ten Sachen und ihre Auf­ma­chung den ver­trag­li­chen Anfor­de­run­gen und den am Tage der Lie­fe­rung gül­ti­gen ein­schlä­gi­gen Geset­zen, behörd­li­chen Vor­schrif­ten oder Han­dels­bräu­chen ent­spre­chen. Der Lie­fe­rant garan­tiert ins­be­son­de­re, dass die Kauf­sa­che in Form und Auf­ma­chung den all­ge­mei­nen Regeln der Tech­nik sowie Arbeits­schutz- und Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten ent­spricht und nicht gegen Rech­te Drit­ter ver­stößt. Es gel­ten die gesetz­li­chen Gewährleistungsrechte.

b) Die Ver­pa­ckungs- und Aus­zeich­nungs­vor­schrif­ten der Tro­cken­Bad sind Bestand­teil die­ser Ein­kaufs­be­din­gun­gen. Wir behal­ten uns vor, bei Nicht­be­ach­tung die­ser Vor­schrif­ten die Über­nah­me der Waren­sen­dung abzu­leh­nen und auf Kos­ten des Lie­fe­ran­ten zurück­sen­den oder die Aus­zeich­nungs- bzw. Ver­pa­ckungs­ar­bei­ten gegen Belas­tung selbst vorzunehmen.

c) Gewähr­le­si­tungs­pfl­ciht des Lie­fe­ran­ten ver­jährt gemäß der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen gerech­net vom Tage des Waren­ein­gan­ges beim Emp­fän­ger an frü­hes­tens jedoch zwei Mona­te, nach­dem wir die Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che unse­res Kun­den erfüllt haben, spä­tes­tens nach fünf Jahren.

d) Bei nicht geneh­mi­gungs­fä­hi­gen Abwei­chun­gen hin­sicht­lich Men­ge und Art der Ware bedarf es von uns kei­ner Rüge, bei allen ande­ren ist die­se 14 Tage nach Ent­de­ckung zu erheben.

e) Für an uns zurück­ge­ge­be­ne Ware erhält der Lie­fe­rant umge­hend eine Belas­tung. Rück­sen­dun­gen aus vom Lie­fe­rant zu ver­tre­te­nen Grün­den erfol­gen auf des­sen Kos­ten und Gefahr.

f) Wir behal­ten uns vor, gelie­fer­te Ware zu rekla­mie­ren, wenn sie bereits ver­ar­bei­tet ist.

15.Gerichtsstand und Sal­va­to­ri­sche Klausel

Gerichts­stand ist Sie­gen, soweit der Lie­fe­rant Kauf­mann ist. Soll­te eine der Vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen unwirk­sam sein, so wird die­se durch eine wirk­sa­me Rege­lung ersetzt, die dem wirt­schaft­li­chen Zweck der Unwirk­sa­men mög­lichst nahe kommt.


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